Felder mit einemSternsind Pflichtangaben und müssen ausgefüllt werden.

Hier können Sie Eintragung ins Lobbyregister über das Internet vornehmen.

Antragsart

Hinweise:

Bitte beachten Sie, dass eine parlamentarische Anhörung von Vertreterinnen und Vertretern Ihrer Interessenvertretungen (vorbehaltlich etwaiger durch ein Gesetz oder die Verfassung des Landes Hessen eingeräumter  Anhörungsrechte) nur stattfinden kann, wenn bei der Eintragung die in § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Führung eines Lobbyregisters im Hessischen Landtag (Lobbyregistergesetz) aufgeführten Mindestangaben gemacht wurden. Sofern sich Änderungen in den Angaben (§ 2 Abs. 1) ergeben, sind diese unverzüglich dem Hessischen Landtag mitzuteilen. Ein Rechtsanspruch auf Anhörung wird durch die Eintragung nicht begründet. Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Angaben kann trotz sorgfältiger Prüfung nicht übernommen werden.

Interessenvertretung

Anschrift 1. Adresse

Weitere Angaben

Anschrift Geschäftsstelle
sofern diese nicht mit der Anschrift unter Name und Sitz der Interessenvertretung identisch ist
Bitte auf eine kurze und prägnante Darstellung der inhaltlichen Schwerpunkte beschränken (max. 300 Zeichen)
Bitte tragen Sie hier die folgenden Angaben ein: Gesetzesname, Paragraph, Datum. Für "keine Angabe" hinterlegen Sie bitte das folgende Zeichen: -

Zusammensetzung von Vorstand, Geschäftsführung - Vertreterinnen/Vertretern*

(*nur wenn diese nicht bereits unter Vorstand und Geschäftsführung aufgeführt sind)
Personen
Personen

Angaben zur Ansprechperson

Name

Änderung

Form Entity