Eine Petition wird von einer Bürgerin oder einem Bürger beim Landtag per Brief, Fax oder online über die Homepage des Hessischen Landtages (Online-Petition) eingereicht. Die Kanzlei des Hessischen Landtages bittet die Landesregierung um Stellungnahme zum Sachverhalt.

Liegt die Stellungnahme vor, wird sie geprüft. Der Petitionsausschuss (PTA) berät in einer seiner monatlichen Sitzungen über diese und andere Petitionen. Möglicherweise werden weitere Auskünfte benötigt oder ein Ortstermin wird vorgesehen.

Sind diese Informationen verfügbar, wird im Ausschuss beraten und ein Beschlussvorschlag gefasst. Der Beschlussvorschlag wird in der nächsten Plenarsitzung allen anderen Abgeordneten zur Abstimmung vorgelegt. Das Plenum entscheidet nun über den Vorschlag des Petitionsausschusses. Die Entscheidung des Plenums wird der Petentin oder dem Petenten mitgeteilt. Damit ist das Verfahren abgeschlossen.