Bannmeile

Damit das ungestörte Arbeiten der Parlamentsmitglieder gewährleistet bleibt, gibt es um den Landtag herum eine Schutzzone, die sogenannte Bannmeile.

In diesem Raum, der die nächstgelegenen Straßen umfasst, sind Versammlungen auf öffentlichen Plätzen verboten, es sei denn, sie sind vom Innenministerium und vom Landtag genehmigt. An sitzungsfreien Tagen werden diese Genehmigungen weitgehend erteilt. Ein Antrag kann bis zum 10. Tag vor der Veranstaltung beim Polizeipräsidium Westhessen eingereicht werden.

schwarzer Pfeil zeigt nach rechts Gesetz über die Bannmeile des Hessischen Landtags (im Internetangebot des Landes "Hessenrecht - Rechts- und Verwaltungsvorschriften")