Präsident des Hessischen Landtags

Der Präsident des Hessischen Landtags ist ein vom Parlament für eine Wahlperiode dazu gewählter Abgeordneter. Er repräsentiert den Landtag und führt seine Geschäfte.

Der Präsident des Hessischen Landtags wird zu Beginn einer Wahlperiode von den Abgeordneten aus den eigenen Reihen gewählt. Er vertritt den Landtag und führt seine Geschäfte. Er hat beratende Stimme in allen Ausschüssen. Er ist Dienstherr aller Mitarbeiter und übt das Hausrecht und die Polizeigewalt im Landtag aus. 

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