Der Präsident des Hessischen Landtags ist ein vom Parlament für eine Wahlperiode dazu gewählter Abgeordneter. Er repräsentiert den Landtag und führt seine Geschäfte.
Der Präsident des Hessischen Landtags wird zu Beginn einer Wahlperiode von den Abgeordneten aus den eigenen Reihen gewählt. Er vertritt den Landtag und führt seine Geschäfte. Er hat beratende Stimme in allen Ausschüssen. Er ist Dienstherr aller Mitarbeiter und übt das Hausrecht und die Polizeigewalt im Landtag aus.
Ausführung von Landtagsbeschlüssen
Artikulations-/Öffentlichkeitsfunktion
Änderungsanträge zu Gesetzentwürfen
Geschäftsführende Landesregierung
Herbeirufung der Landesregierung
Öffentlichkeit der Plenarsitzungen
Parlamentarischer Geschäftsführer
Polizeigewalt im Hessischen Landtag
Präsident des Hessischen Landtags
Staatsgerichtshof des Landes Hessen
Übermittlung von Gesetzesbeschlüssen
Vorläufiges amtliches Endergebnis