In einer festen Sitzordnung sitzen die Abgeordneten des Landtags fraktionsweise zusammen. Ihnen gegenüber befinden sich erhöht das Präsidium, die Regierungsbänke und das Rednerpult.
Die Mitglieder des Hessischen Landtags haben eine feste Sitzordnung im Plenarsaal. Jedem Abgeordneten ist ein fester Sitzplatz zugewiesen, der mit einem fest angebrachten Namensschild kenntlich gemacht wird.
Die Abgeordneten sitzen fraktionsweise dem sitzungsleitenden Präsidenten und seinen Schriftführern sowie den Vertretern der Landesregierung gegenüber. Dort befindet sich auch, zentral aufgestellt, das Rednerpult, von dem aus die Redner mit Blick auf die Versammlung der Abgeordneten sprechen.
Ausführung von Landtagsbeschlüssen
Artikulations-/Öffentlichkeitsfunktion
Änderungsanträge zu Gesetzentwürfen
Geschäftsführende Landesregierung
Herbeirufung der Landesregierung
Öffentlichkeit der Plenarsitzungen
Parlamentarischer Geschäftsführer
Polizeigewalt im Hessischen Landtag
Präsident des Hessischen Landtags
Staatsgerichtshof des Landes Hessen
Übermittlung von Gesetzesbeschlüssen
Vorläufiges amtliches Endergebnis