Ältestenrat

Die Mitglieder des Ältestenrats, die vom Parlament gewählt werden, unterstützen den Präsidenten bei der Führung der parlamentarischen Geschäfte. Sie sorgen für die Verständigung zwischen den Fraktionen über den Arbeitsplan des Landtags.

Der Ältestenrat entscheidet darüber, ob der Landtag verfassungsrechtlichen Verfahren begleitet oder sich dazu äußert.

Zur Vorbereitung einzelner Angelegenheiten kann der Ältestenrat Kommissionen bilden.