Die Mitglieder des Ältestenrats, die vom Parlament gewählt werden, unterstützen den Präsidenten bei der Führung der parlamentarischen Geschäfte. Sie sorgen für die Verständigung zwischen den Fraktionen über den Arbeitsplan des Landtags.
Der Ältestenrat entscheidet darüber, ob der Landtag verfassungsrechtlichen Verfahren begleitet oder sich dazu äußert.
Zur Vorbereitung einzelner Angelegenheiten kann der Ältestenrat Kommissionen bilden.
Ausführung von Landtagsbeschlüssen
Artikulations-/Öffentlichkeitsfunktion
Änderungsanträge zu Gesetzentwürfen
Geschäftsführende Landesregierung
Herbeirufung der Landesregierung
Öffentlichkeit der Plenarsitzungen
Parlamentarischer Geschäftsführer
Polizeigewalt im Hessischen Landtag
Präsident des Hessischen Landtags
Staatsgerichtshof des Landes Hessen
Übermittlung von Gesetzesbeschlüssen
Vorläufiges amtliches Endergebnis