Polizeigewalt im Hessichen Landtag

Hausrecht und Polizeigewalt im Landtag übt der Präsident des Landtags aus.

Die Präsidentin oder der Präsident des Landtags übt das Hausrecht oder die Polizeigewalt im Landtagsgebäude aus. Maßnahmen der staatlichen Polizei können im Bereich des Landtagsgebäudes nur mit Genehmigung des Landtagspräsidenten durchgeführt werden.