Die Abgeordneten sind das „Sprachrohr“ des Volkes und bringen die in der Bevölkerung vorhandenen Meinungen in den parlamentarischen Beratungsprozess ein. Sich verändernde Auffassungen können so auch in einen schon laufenden Gesetzgebungsprozess noch einbezogen werden.
Durch die Plenardebatten können sich die Bürgerinnen und Bürger über die Standpunkte und Ausrichtungen der im Parlament vertretenen Fraktionen informieren.
Ausführung von Landtagsbeschlüssen
Artikulations-/Öffentlichkeitsfunktion
Änderungsanträge zu Gesetzentwürfen
Geschäftsführende Landesregierung
Herbeirufung der Landesregierung
Öffentlichkeit der Plenarsitzungen
Parlamentarischer Geschäftsführer
Polizeigewalt im Hessischen Landtag
Präsident des Hessischen Landtags
Staatsgerichtshof des Landes Hessen
Übermittlung von Gesetzesbeschlüssen
Vorläufiges amtliches Endergebnis