Der Petitionsausschuss (PTA) - Anwalt der Bürgerinnen und Bürger
Der Petitionsausschuss des Hessischen Landtags versteht sich als Anwalt der Bürgerinnen und Bürger in allen Angelegenheiten des öffentlichen Rechts des Landes Hessen. Wer sich mit einer diesbezüglichen Bitte oder Beschwerde an den Ausschuss wendet, kann sicher sein, dass sein Begehren objektiv geprüft wird. Eine Petition können Sie schriftlich per Post oder Fax einreichen. Bitte verwenden Sie das bereitgestellte Formular, das Sie ausdrucken, unterschreiben und per Post oder Telefax an den Ausschuss senden können:
Das Petitionsrecht, durch welches das erste Verfassungsorgan im Staate jedermann Gehör für seine Sorgen verschafft, ist der eigentliche Kern des Grundrechts, sich mit einer Bitte oder Beschwerde (= Eingabe, Petition) an seine Volksvertretung zu wenden. Auch Anregungen oder Ideen werden aufgegriffen. So können Bürgerinnen und Bürger unmittelbar Anstöße zur politischen Willensbildung, zur Kontrolle der Verwaltung und in Ausnahmefällen sogar zur Gesetzgebung geben - Anstöße, die helfen, die Verwaltung beweglicher und bürgerfreundlicher zu machen. Die Vorsitzende des Petitionsausschusses erstattet regelmäßig einen Bericht über die Schwerpunkte der Arbeit des Ausschusses.
Publikationen
Das Petitionsrecht - Ein Recht für Alle - Informationen über die Arbeit des Ausschusses
Erster und zweiter Tätigkeitsbericht in der 18. Wahlperiode (07.04.2011, Drucksache 18/3966 - PDF)
Informationsreise nach Griechenland und in die Türkei 2010 (PDF)
Informationsreise nach Serbien und Montenegro (Kosovo), Mazedonien und Albanien 2005 (PDF)
Hessischer Landtag
Petitionsausschuss
Schlossplatz 1 - 3
65183 Wiesbaden
Tel.: 0611 / 350 231
Fax: 0611 / 350 459
E-Mail: petitionen@ltg.hessen.de