Die Versammlung aller Mitglieder des Hessischen Landtags nennt sich Plenum (lateinisch für voll, ganz). Die reguläre Anzahl der hessischen Abgeordnetensitze beträgt 110. Durch die Ergebnisse der letzten Landtagswahl sind dazu 8 Überhang- und Ausgleichsmandate gekommen, so dass derzeit 118 Abgeordnete im Plenarsaal tagen.
Die Plenarsitzungen finden im Landtag im eigens dafür vorgesehenen Plenarsaal statt. Es werden ca. 10 Sitzungsrunden à 2 1/2 Tagen durchgeführt. Sie finden meist einmal im Monat statt, ausgenommen sind die Ferienzeiten. Die dafür vorgesehenen Tage sind der Dienstag, der Mittwoch und der Donnerstag. Es können aber auch an allen anderen Tagen Plenarsitzungen anberaumt und durchgeführt werden. Die Sitzungsleitung hat der Präsident des Hessischen Landtags. Unterstützt wird er von den Vizepräsidenten und den Schriftführern.
Für die Plenarsitzungen wird eine umfangreiche Tagesordnung erstellt, auf der alle Punkte aufgelistet sind, die zwischen den Fraktionen besprochen werden sollen. Begonnen wird mit der Regierungsbefragung und der Fragestunde. Danach folgen in der Regel wichtige Erklärungen oder Gesetzeslesungen. Dann werden Aussprachen zu den verschiedenen Initiativen der Fraktionen oder der Regierung durchgeführt und meist am Ende über Beschlussempfehlungen abgestimmt.