Haftungsausschluss für Inhalte fremder Seiten

In der deutschen Rechtsprechung wird die Auffassung vertreten, der Betreiber einer Homepage mache sich durch die Anbringung von Links auf fremde Internet-Seiten die dortigen Äußerungen zu eigen und sei damit unter bestimmten Umständen zum Schadenersatz verpflichtet (Landgericht Hamburg, Urteil vom 12. Mai 1998, 312 O 85/98). Dies könne nur durch die ausdrückliche Distanzierung von Inhalten dieser Seiten verhindert werden.

Der Hessische Landtag betont hiermit ausdrücklich, dass er keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und den Inhalt derjenigen Seiten hat, auf die von seiner Homepage aus verwiesen wird. Vor der Anbringung eines Links stellt der Hessische Landtag durch eine Überprüfung sicher, dass Gesetzesverstöße oder Rechtsverletzungen durch Inhalte dieser Seiten nicht ersichtlich sind. Bei Links handelt es sich allerdings stets um dynamische Verweisungen. Die Möglichkeit der nachträglichen Veränderung der verlinkten Internet-Seiten durch deren Betreiber schließt die Möglichkeit ein, dass gesetzeswidrige oder rechtsverletzende Inhalte ohne Wissen des Hessischen Landtags nachträglich in diese Seiten eingebracht werden.

Für diesen Fall nimmt der Hessische Landtag von vornherein ausdrücklich Abstand zu diesen gesetzeswidrigen oder rechtsverletzenden Inhalten. Er wird unmittelbar nach Erlangung der Kenntnis darüber, dass ein konkretes Internet-Angebot, zu dem er ein Link bereitgestellt hat, eine zivil- oder strafrechtliche Verantwortlichkeit auslösen kann, den Verweis auf diese Seiten aufheben, so weit dies technisch möglich und zumutbar ist.