Ein Konsul ist ein offiziell von einem Staat beauftragter Vertreter im Ausland.
Ein Konsul ist ein offiziell von einem Staat beauftragter Vertreter im Ausland. Dort nimmt er die Interessen der Bürger des (Entsende)-Staates wahr und kümmert sich um Belange des Handels. Die Behörde, an deren Spitze der Konsul steht, heißt Konsulat. Im Unterschied zum Botschafter vermittelt ein Konsul nicht in diplomatischen, sondern in behördlichen Fällen. Es gibt die vom Staat benannten Berufskonsuln und die ehrenamtlich tätigen Honorarkonsuln. In Staatsverträgen ist festgelegt, welche Amtshandlungen die Konsuln völkerrechtlich vornehmen dürfen.
Informationen zum Konsularischen Service auf der Homepage des Auswärtigen Amtes
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