Der Landeswahlleiter ist zuständig für die Vorbereitung und Durchführung von Landtags-, Bundestags- und Europawahlen sowie für Volksbegehren und Volksabstimmungen.
Der Landeswahlleiter ist zuständig für die Vorbereitung und Durchführung von Landtags-, Bundestags- und Europawahlen sowie für Volksbegehren und Volksabstimmungen. Er und sein Stellvertreter werden von dem Hessischen Minister des Innern und für Sport auf unbestimmte Zeit ernannt.
Informationen des Landeswahlleiters
Ausführung von Landtagsbeschlüssen
Artikulations-/Öffentlichkeitsfunktion
Änderungsanträge zu Gesetzentwürfen
Geschäftsführende Landesregierung
Herbeirufung der Landesregierung
Öffentlichkeit der Plenarsitzungen
Parlamentarischer Geschäftsführer
Polizeigewalt im Hessischen Landtag
Präsident des Hessischen Landtags
Staatsgerichtshof des Landes Hessen
Übermittlung von Gesetzesbeschlüssen
Vorläufiges amtliches Endergebnis