Expertenmeinung gefragt!

Zu Beginn der Wahlperiode werden die Ausschüsse  (nach den Zuschnitten der Ressorts der Landesregierung) eingerichtet. Sie werden von den Fraktionen benannt, im Plenum bestätigt und mit den durch die Fraktionen entsandten Mitgliedern besetzt. Die Fraktionen benennen zudem einen Ansprechpartner für den Ausschuss, den so genannten Obmann.

In der ersten Sitzung konstituiert sich der Ausschuss und wählt einen Vorsitzenden und seinen Stellvertreter. In den weiteren Sitzungen, zu denen der Vorsitzende die Abgeordneten, den Hessischen Ministerpräsidenten, die Hessischen Minister, den Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs und die Fraktionen im Hessischen Landtag einlädt, werden die fachlichen Fragen, die aus dem Plenum an den Ausschuss überwiesen wurden, besprochen. Weitere Tagesordnungspunkte können ebenfalls festgelegt werden. Die Beschlüsse werden in den Beschlussprotokollen festgehalten und veröffentlicht. Der Sitzungsablauf und die Redebeiträge werden im Kurzbericht niedergeschrieben und - soweit öffentlich - ebenfalls publiziert.

Die Ausschüsse können Anhörungen zu den Gesetzentwürfen durchführen. Dort bekommen Experten und Vertreter betroffener Gruppen die Gelegenheit eine mündliche Stellungnahme abzugeben, die in der Regel auch (ausführlicher) schriftlich eingereicht wird. Die Ergebnisse der Anhörungen werden im Ausschuss diskutiert und bewertet. Diese fließen in das Gesetzgebungsverfahren ein.