Der Hauptausschuss ist der ständige Ausschuss gemäß Artikel 93 der Hessischen Verfassung. Er hat die Aufgabe, in einem Notfall oder wenn der Landtag nicht versammelt ist, die Rechte der Volksvertretung gegenüber der Landesregierung zu wahren. Denkbar sind solche Situationen vor allem zwischen der Auflösung und dem Zusammentritt eines neu gewählten Landtages.
Er ist außerdem zuständig für Immunitätsfragen und Bundesratsangelegenheiten. Im Übrigen befasst sich der Hauptausschuss insbesondere mit der Beratung verfassungsrechtlicher oder verfassungspolitischer Fragen und mit Themen, die aus Sicherheitsgründen vertraulich behandelt werden müssen.
Der Hauptausschuss begleitet die zentrale Steuerung und Koordinierung der Verwaltungsreform, ist eingebunden in Verteidigungsangelegenheiten und zuständig für Themen des Hörfunks und des Fernsehens. Auch die Pflege der Beziehungen zu anderen Landesparlamenten und zu den Partnerschaftsregionen gehört zu seinen Aufgaben.
Die Termine des Ausschusses können über unseren Kasten in der rechten Spalte abgefragt und anschließend an dieser Stelle eingesehen werden.