Eine Fraktion ist der Zusammenschluss eines Teiles der gesamten Abgeordneten In der Regel gehören sie der selben Partei an.
Eine Fraktion ist der Zusammenschluss eines Teiles der gesamten Abgeordneten, die in der Regel der selben Partei angehören. Im Hessichen Landtag müssen sich mindestens 5 Abgeordnten zusammen finden, um eine Fraktion bilden zu können. Abgeordnete können aber auch fraktionslos dem Parlament angehören. Es hat aber beträchtliche Vorteile einer Fraktion anzugehören, zum Beispiel, weil die Fraktionsmitglieder besondere Rechte in Anspruch nehmen können.
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