Vertreter der Evangelischen Kirchen und Politiker loben die positiven Auswirkungen des Staatskirchenvertrags in einer Feierstunde im Hessischen Landtag.

Bildergalerie (Fotos: H. Heibel)
Mit Gesetz vom 10. Juni 1960 trat der Vertrag des Landes Hessen mit den Evangelischen Landeskirchen in Kraft. Ein Grund sich dessen zu erinnern und die Folgen dieses Aktes mit der heutigen Situation in Bezug zu setzen.
Bei seiner Begrüßung sprach Landtagspräsident Norbert Kartmann vom großen Gehör, dass die Worte der Kirche nicht nur bei den Gläubigen, sondern auch in der Politik fänden. Er ermunterte die Kirche, auch weiterhin Anmerkungen zu Staat und Gesellschaft zu machen.
Auch der hessische Ministerpräsident Roland Koch betonte den öffentlichen Auftrag der Kirchen und lobte die fruchtbare Zusammenarbeit zwischen Landesregierung und Kirche.
Den Festvortrag hielt der Göttinger Kirchenrechtler Prof. Dr. Hans Michael Heinig. Überschrieben mit dem Titel „Vorbild oder Auslaufmodell? Kooperation, Integration und Förderung im deutschen Staatskirchenrecht“ deutete Prof. Heinig die Mittlerstellung der Kirche im öffentlichen Raum an. Weder die vollkommene Trennung von Staat und Kirche, noch eine zu große Nähe seien erstrebenswert. Der Hessische Staatskirchenvertrag stelle ein Zeugnis für die Anerkennung der öffentlichen Aufgabe der Religion dar.
Bischof Prof. Dr. Martin Hein, Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW), lobte in seiner Ansprache ebenfalls das vertrauensvolle Verhältnis der Vertragspartner, das beiden Seiten Vorteile bringe.
Auch Kirchenpräsident der Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN), Dr. Volker Jung, würdigte die Bedeutung des Vertrages.
Beim anschließenden Stehempfang konnten Vertreter beider Seiten sowie Gäste ihre Positionen zum Thema miteinande austauschen.
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