Landtagspräsident Kartmann: "Geschichte hört nie auf zu wirken"

Zu Beginn der heutigen Plenarsitzung erinnerte der Präsident des Hessischen Landtags, Norbert Kartmann, an die Volksabstimmung über die Hessische Verfassung vor 65 Jahren. Mit Blick auf die aktuellen Ereignisse forderte er eine stärkere demokratische Bewussteinsbildung  und regte einen "Projekttag Hessen" in den Schulen an.

Die Rede im Wortlaut:

"Erlauben Sie mir, zu Beginn der Sitzung einige Anmerkungen zum 65. Verfassungstag zu machen, der sich am 1. Dezember jährte, an dem vor 65 Jahren die Volksabstimmung zur Hessischen Verfassung stattfand.

Die Annahme dieser Verfassung bedeutete den Beginn der demokratischen Entwicklung Hessens. In besonderem Maße stand die Verfassungberatende Landesversammlung unter dem unmittelbaren Eindruck der nationalsozialistischen Diktatur und der Schrecken und Nachwirkungen des Zweiten Weltkrieges. Auch insofern ist unsere Verfassung ein Zeugnis von besonderem historischem Rang. Zudem war die Hessische Verfassung eine der Grundlagen für den Parlamentarischen Rat, der das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland entwarf, das im Mai 1949 letztendlich in Kraft trat.

Die Verfassung des Landes Hessen ist bis heute das rechtliche und moralische Fundament für alle Hessinnen und Hessen, ganz unabhängig davon, dass es Bestimmungen gibt, die durch das Grundgesetz aufgehoben bzw. verändert worden sind. Die Geschichte unseres Bundeslandes nahm ihren offiziellen Anfang mit dem Volksentscheid über diese Verfassung. Die rechtshistorische Betrachtung dieser Verfassung, ihre politische Betrachtung, auch die der Protokolle der Verfassungberatenden Landesversammlung und der Debatten in den Anfangsjahren des Hessischen Landtags sind nicht nur Dokumente der Erinnerung, sondern vor allem des Verstehens, was das barbarische Gestern war, welchen Wert das demokratische Heute hat und wie wichtig dies für das demokratische Morgen ist.

Wenn Hessen den 1. Dezember als einen Verfassungstag feiert, so ist dies in weiten Teilen unserer Bevölkerung ein eher unbemerktes Ereignis. Gäbe es nicht die von Georg August Zinn gestiftete Wilhelm-Leuschner-Medaille, gäbe es wohl kaum eine Erwähnung, sieht man von der Beflaggung öffentlicher Gebäude an diesem Tag einmal ab, die – auch das ist ein Stück Wahrheit –, wenn sie bemerkt wird, wohl in den meisten Fällen zu der Frage führt, weshalb eigentlich geflaggt sei. Dies ist keine zufriedenstellende Erkenntnis, aber auch keine neue. Ich glaube, dass diese Erkenntnis nach Antworten auf die Frage ruft, was zu tun wäre, um Verfassungsbewusstsein und, damit verbunden, auch Hessen-Identität zu wecken.

Ich will dazu sagen: Zum einen glaube ich, dass der Hessische Landtag, also wir, dessen erste Wahl zeitgleich mit der Volksabstimmung über unsere Verfassung vollzogen wurde, durch einen jährlich durch die Städte Hessens wandernden Festakt zum Verfassungstag beispielhaft vorangehen könnte.

Zum Zweiten halte ich unsere Schulen für einen, wenn nicht  den geeigneten Ort, den Verfassungstag angemessen in das Schuljahr einzubauen. Schule, das sind Schülerinnen und Schüler, das ist die Lehrerschaft, das sind die Eltern, das sind die Schulträger, die Gemeinden, die Städte, die Kreise, das ist unser Land, das sind letztendlich wir alle. Ich rege an, den 1. Dezember an unseren Schulen jährlich landesweit zu einem Projekttag Hessen zu machen und dabei viele Fragen, die sich mit der Verfassung in unserem Lande verbinden, zu erörtern.

Meine Damen und Herren, auch der Hessische Landtag hat am 1. Dezember Geburtstag gefeiert, er ist 65 Jahre alt geworden; ich hatte es bereits erwähnt. Dass wir in unserer Geschichte fest verankert sind, verspüren auch wir immer wieder.

Am 6. Dezember hat sich der Ältestenrat im Rahmen der ersten Stellungnahme einer Historiker-Arbeitsgruppe mit der Frage beschäftigt, wie wir als Parlament damit umgehen, dass nunmehr aktenkundig ist, dass über 70 frühere Abgeordnete dieses Landtags als Mitglieder in der NSDAP eingeschrieben waren. Dass wir an dieser Stelle auf Vorschlag der Historiker weiter forschen wollen, ja müssen, war einmütiger Konsens im Ältestenrat.

Dass es dabei auch und vor allem darum geht, ob und wie die Betroffenen am demokratischen Aufbau unseres Landes mitgewirkt haben, trotz der früheren Mitgliedschaft in der NSDAP, und ob deren eigene, persönliche Geschichte Einfluss auf unser Gemeinwesen bzw. seine Entwicklung genommen hat, wurde auch im großen Konsens festgestellt. Dieser Konsens, auch im Hinblick auf die Sensibilität des Themas, auf die Pflicht zur Transparenz und die Klarheit der Ergebnisse, bedeutet weiter forschen. Dies ist nach Auffassung des Ältestenrats eine korrekte und angemessene Grundlage zur Befassung mit diesem Thema.

Meine Damen und Herren, Geschichte hört nie auf zu wirken. Dies erleben wir immer wieder. Auch in diesen Tagen, an denen wir mit einer Mordserie rechtsextremistischer Täter konfrontiert werden, stehen wir beschämt vor dieser Tatsache, und es stellen sich uns viele Fragen. Sie stellen sich nicht zuletzt auch deshalb besonders intensiv, weil wir eben unsere Geschichte haben, nur diese und sonst keine andere. Wir müssen dies nicht erst erkennen; das ist so.

Diese unsere Geschichte muss vor allem in unseren Köpfen eingebrannt sein, die wir als Abgeordnete der ersten Staatsgewalt, als Mitglieder der Regierung und damit der zweiten Staatsgewalt und als Verantwortungsträger der dritten Staatsgewalt in besonderem Maße zur demokratischen Bewusstseinsbildung beizutragen haben. Die dazu gegebenen und in der Verfassung unseres Bundeslandes und des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland grundgelegten und daraus abgeleiteten Regeln sind nicht nur Maßstab oder Orientierung; sie sind gesetzt und von jedem zu achten und von jedem zu leben. Im Rechtsstaat ist kein Platz für eigensinnige oder beliebige Rechtsauslegungen und Regelauslegungen. Wäre es anders, wäre es kein Rechtsstaat.

Meine Damen und Herren, der 65. Jahrestag des Bestehens unserer Verfassung und des Zusammentretens des ersten Hessischen Landtags nach der Wahl vom 1. Dezember waren mir Anlass, einige Anmerkungen zu machen. Mit dem Alter 65 verbinden viele in unserem Land immer noch den Tag des Ausscheidens aus dem Berufsleben, also den Beginn der Rente. Für unsere Verfassung gilt dies nicht, im Gegenteil. Jeder 1. Dezember ist ein neuer erster Geburtstag, also am Ende doch ein Tag der Freude. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit."