Der Petitionsausschuss (PTA) - Anwalt der Bürgerinnen und Bürger
Der Petitionsausschuss des Hessischen Landtags versteht sich als Anwalt der Bürgerinnen und Bürger in allen Angelegenheiten des öffentlichen Rechts des Landes Hessen. Wer sich mit einer diesbezüglichen Bitte oder Beschwerde an den Ausschuss wendet, kann sicher sein, dass sein Begehren objektiv geprüft wird. Eine Petition können Sie schriftlich per Post oder Fax einreichen. Bitte verwenden Sie das bereitgestellte Formular, das Sie ausdrucken, unterschreiben und per Post oder Telefax an den Ausschuss senden können:
Das Petitionsrecht, durch welches das erste Verfassungsorgan im Staate jedermann Gehör für seine Sorgen verschafft, ist der eigentliche Kern des Grundrechts, sich mit einer Bitte oder Beschwerde (= Eingabe, Petition) an seine Volksvertretung zu wenden. Auch Anregungen oder Ideen werden aufgegriffen. So können Bürgerinnen und Bürger unmittelbar Anstöße zur politischen Willensbildung, zur Kontrolle der Verwaltung und in Ausnahmefällen sogar zur Gesetzgebung geben - Anstöße, die helfen, die Verwaltung beweglicher und bürgerfreundlicher zu machen. Die Vorsitzende des Petitionsausschusses erstattet jährlich einen Bericht über die Schwerpunkte der Arbeit des Ausschusses. Der Bericht über die Tätigkeit des Ausschusses in der 17. Wahlperiode liegt als Drucksache 18/1717 vom 7.12.2009 vor.
Veröffentlichte Materialien
Informationsbroschüre über die Arbeit des Ausschusses:
Das Petitionsrecht - Ein Recht für Alle
Bericht über die Informationsreise des Petitionsausschusses nach Serbien und Montenegro (Kosovo), Mazedonien und Albanien vom 16. bis 22.07. 2005
Montag, 23.08.2010 in Dietzenbach mit
Barbara Cárdenas (Fraktion DIE LINKE)
Wilhelm Reuscher (FDP-Fraktion)
Ismail Tipi (CDU-Fraktion)
Dienstag, 21.09.2010 in Wiesbaden
mit Ernst-Ewald Roth (SPD-Fraktion)
Anmeldung erbetenTel.: 0611-350 229 / 230
Hessischer Landtag
Petitionsausschuss
Schlossplatz 1 - 3
65183 Wiesbaden
Tel.: 0611 / 350 231
Fax: 0611 / 350 459
E-Mail: petitionen@ltg.hessen.de