Jeder hat das Recht, allein oder mit anderen, Anträge und Beschwerden an die zuständige Behörde oder an den Landtag zu richten.
Es kann vorkommen, dass sich ein Bürger von der Verwaltung ungerecht oder unangemessen behandelt fühlt. Wohin kann er sich in diesem Falle wenden? Jeder hat das Recht, allein oder mit anderen, Anträge und Beschwerden an die Petitionsstelle des Landtag zu richten. Dieses Recht ist in der Hessischen Verfassung, Artikel 16 sowie im Grundgesetz verankert.
Diese Anträge nennt man Petitionen; sie müssen schriftlich eingereicht werden und Einsender sowie Anliegen müssen klar erkennbar sein. Petitionen an den Landtag werden durch den Präsidenten an den Petitionsausschuss überwiesen.
Petitionen, die über den Einzelfall hinausgehende Fragen betreffen, werden im Fachausschuss behandelt, der dem Parlament eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen vorlegt. Der Petent wird dann vom Präsidenten darüber benachrichtigt, wie über die Eingabe entschieden worden ist.
Wenn der Landtag die Überweisung an die Landesregierung beschlossen hat, weil diese dafür zuständig ist, wird die Eingabe dorthin weitergegeben. Die Landesregierung leitet sie dem zuständige Ministerium zu, das den Petenten über die Weiterbearbeitung unterrichtet.
Informationen über den Petitionsausschuss
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