Für seine vielfältigen Aufgaben braucht der Präsident Unterstützung. Dafür steht ihm das Präsidium zur Seite, dem außer ihm die Vizepräsidenten und weitere Mitglieder der Fraktionen angehören.
Der Vorstand des Hessischen Landtags
Das Präsidium entscheidet über die inneren Angelegenheiten des Landtags, soweit deren Regelung nicht dem Präsidenten oder dem Ältestenrat vorbehalten ist.
Es stellt insbesondere den Voranschlag des Haushaltsplans, bzw. nach dem Übergang auf die ergebnisorientierte Budgetierung, den Wirtschaftsplan (Finanzplan, Erfolgsplan und Leistungsplan) für den Geschäftsbereich des Landtags fest.
Darüberhinaus wird das Präsidium laut Hessischem Gleichberechtigungsgesetz bei der Aufstellung von Frauenförderplänen, Auswahlentscheidungen und Widerspruchsangelegenheiten beteiligt. Es kann über bestimmte Leistungen nach dem hessischen Abgeordnetenrecht und in Personalangelegenheiten der Landtagskanzlei mitentscheiden, sowie Vorschriften über die Benutzung der Einrichtungen des Landtags erlassen.
Das Foto zeigt (v.l.n.r.): Günter Rudolph, (SPD-Fraktion), Lothar Quanz, (SPD-Fraktion), Sarah Sorge, (Fraktion BÜNDNIS'90/DIE GRÜNEN), Judith Lannert, (CDU-Fraktion), Mathias Wagner, (Fraktion BÜNDNIS'90/DIE GRÜNEN), Norbert Kartmann, (CDU-Fraktion), Axel-Wintermeyer (CDU-Fraktion), Horst Klee (CDU-Fraktion), Frank Lortz (CDU-Fraktion), Leif Blum (FDP-Fraktion), Hermann Schaus (Fraktion Die Linke.), Heinrich Heidel (FDP-Fraktion), Florian Rentsch (FDP-Fraktion).