Öffentlichkeit der Plenarsitzungen

Die Plenarsitzungen des Landtags sind öffentlich.

Die Plenarsitzungen des Landtags sind öffentlich. In ganz besonderen Fällen kann auf Antrag der Landesregierung oder von 10 Abgeordneten der Landtag mit Zweidrittelmehrheit der Anwesenden die Öffentlichkeit für einzelne Gegenstände der Tagesordnung ausschließen. Dieser Fall, der eigentlich nur bei der Behandlung von militärischen oder Staatsgeheimnissen eintreten könnte, ist in der über 50jährigen Geschichte des Hessischen Landtags noch nicht vorgekommen.