Bevor die Beschlussempfehlung eines Fachausschusses zu einem Gesetzentwurf an das Plenum gegeben wird, führt der Hessische Landtag üblicherweise eine öffentliche Anhörung durch. Die Organisation und Durchführung der Anhörung übernimmt in der Regel der zuständige Fachausschuss. Er lädt Experten, gesellschaftliche und wissenschaftliche Institutionen, Fachverbände oder Betroffene ein, damit sie zu dem Inhalt des Gesetzentwurf und dessen Auswirklungen ihre Einschätzung abgeben können. Meistens geht der mündlichen Anhörung die Einholung von schriftlichen Stellungnahmen schon voraus. Diese schriftlichen Stellungnahmen sind ebenfalls zugänglich, soweit kein wichtiger Grund dagegenspricht.